Gaimersheim:
Freistehendes Einfamilienhaus in Gaimersheim – 5 Zimmer, großer Garten & vielseitiges Wohnkonzept!
Objekt-Nr.: KH-MM-404

Außenansicht

Terrasse

Wohnbereich Erdgeschoss

Außenansicht

Ess-Küchenbereich, Erdgeschoss

Gartenbereich

Wohnbereich/ Schlafzimmer, Obergeschoss

Außenansicht

Balkon, Obergeschoss

Schlafzimmer, Erdgeschoss

Gartenbereich

Schlafzimmer, Obergeschoss

Außenansicht

Gartenbereich

Ess-Küchenbereich/ Schlafzimmer/ Büro, Obergeschoss

Außenansicht

Ess-Küchenbereich, Erdgeschoss

Gartenbereich

Treppenhaus

Speis/ Büro, Obergeschoss

Eingangsbereich, Erdgeschoss

Treppenhaus, Erdgeschoss

Badezimmer, Erdgeschoss

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Obergeschoss

Grundriss Kellergeschoss


























Preis:
349.000 €
Wohnfläche ca.:
153 m²
Grundstück ca.:
611 m²
Zimmeranzahl:
5
Freistehendes Einfamilienhaus mit großzügigem Garten und vielseitigem Wohnkonzept!
Viel Platz für die Familie, großzügige Außenbereiche und interessante Möglichkeiten für individuelle Wohnideen – dieses freistehende Einfamilienhaus in 85080 Gaimersheim vereint ein umfangreiches Raumangebot mit einem schönen Grundstück und einer attraktiven Lage nahe Ingolstadt.
Das im Jahr 1967 in Massivbauweise errichtete Wohnhaus befindet sich auf einem ca. 611 m² großen Eckgrundstück in einem gewachsenen Wohngebiet der Marktgemeinde Gaimersheim.
Auf zwei Wohnebenen stehen nach der vorliegenden Wohnflächenberechnung rund 153 m² Wohnfläche zur Verfügung. Insgesamt bietet das Haus fünf Zimmer, eine großzügige Terrasse, einen Balkon sowie zahlreiche zusätzliche Nutz- und Abstellflächen im vollständig unterkellerten Gebäude.…
Die freistehende Bauweise, der weitläufige Garten und die besondere Raumaufteilung schaffen attraktive Voraussetzungen für Familien, die Wert auf Platz, Privatsphäre und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten legen.
* Fünf Zimmer – flexibel nutzbar mit bis zu vier Schlafräumen
Ein besonderes Merkmal dieser Immobilie ist die vielseitige Raumstruktur.
Die insgesamt fünf Zimmer können bei entsprechender Nutzung als großzügiges Einfamilienhaus mit einem gemeinsamen Wohnzimmer und bis zu vier Schlafräumen gestaltet werden. Damit bietet das Haus interessante Möglichkeiten für größere Familien, für Kinder- und Gästezimmer sowie für die Kombination aus Wohnen und Arbeiten.
Die beiden Wohngeschosse sind über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen und jeweils separat zugänglich.
Auch das Zusammenleben mehrerer Generationen lässt sich aufgrund dieser Aufteilung gut organisieren. Darüber hinaus bestehen interessante Voraussetzungen für eine mögliche spätere Aufteilung in zwei eigenständige Wohneinheiten.
Im Obergeschoss sind bereits Küchenanschlüsse vorhanden, sodass dort im Rahmen eines entsprechenden Nutzungskonzepts wieder eine separate Küche eingerichtet werden könnte.
Die baurechtliche Zulässigkeit einer Aufteilung in zwei Wohneinheiten ist vor einer entsprechenden Umsetzung mit der zuständigen Baubehörde zu klären.
* Erdgeschoss – großzügiges Wohnen mit direktem Gartenzugang
Das Erdgeschoss überzeugt durch eine klar strukturierte Raumaufteilung und eine angenehme Verbindung zwischen den Wohnräumen und dem Außenbereich.
Das großzügige Wohnzimmer bietet vielfältige Einrichtungsmöglichkeiten für eine komfortable Sofalandschaft, einen Ess- oder Lesebereich und die individuelle Gestaltung des Familienmittelpunkts.
Die vorhandenen Fensterflächen sorgen für natürliches Tageslicht. Über den direkten Terrassenzugang öffnet sich der Wohnbereich zum Garten.
Auch das Schlafzimmer verfügt über einen eigenen Zugang zur Terrasse. Neben ausreichend Platz für ein Doppelbett und einen Kleiderschrank bietet dieser Raum damit eine besonders schöne Verbindung zum Außenbereich.
Die separate Wohn- und Essküche ist großzügig geschnitten und bietet Platz für einen Esstisch, an dem die Familie gemeinsam Zeit verbringen kann. Die vorhandene Einbauküche verbleibt im Haus und ist bereits im Kaufangebot enthalten.
Eine direkt angrenzende Speisekammer ergänzt das Raumangebot um praktische Abstellmöglichkeiten für Vorräte und Haushaltsgeräte.
Das Tageslichtbad ist mit einer Badewanne, einem Waschbecken und einem WC ausgestattet.
Die einzelnen Räume werden über den zentralen Flur miteinander verbunden und sind vom Treppenhaus aus über einen eigenen Geschosszugang erreichbar.
* Obergeschoss – zusätzliche Wohnräume mit Balkon
Auch das Obergeschoss bietet großzügige Räume und interessante Gestaltungsmöglichkeiten.
Das derzeitige Wohnzimmer verfügt über angenehme Raumproportionen und einen direkten Zugang zum Balkon. Es kann weiterhin als zusätzlicher Wohn- oder Familienbereich genutzt oder im Rahmen der Einfamilienhausnutzung als weiteres Schlafzimmer eingerichtet werden.
Das vorhandene Schlafzimmer bietet ebenfalls ausreichend Platz für eine individuelle Möblierung und hat einen eigenen Zugang zum Balkon.
Ein weiterer Raum, der ursprünglich als Küche vorgesehen war, verfügt bereits über entsprechende Küchenanschlüsse. Bei einer Nutzung des gesamten Hauses als Einfamilienhaus eignet sich dieser Bereich beispielsweise als zusätzliches Kinder-, Gäste- oder Schlafzimmer sowie als Homeoffice.
Eine separate Speisekammer beziehungsweise ein Abstellraum bietet weitere praktische Nutzflächen.
Ergänzt wird das Obergeschoss durch einen Sanitärraum mit WC und Waschbecken. Im Zuge einer späteren Modernisierung kann geprüft werden, ob sich dieser Bereich um zusätzliche Sanitärausstattung erweitern lässt.
Der Balkon ist sowohl vom derzeitigen Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich. Mit einer Grundfläche von ca. 7,80 m² bildet er einen schönen zusätzlichen Aufenthaltsbereich mit Blick in den Garten und die Umgebung.
* Großzügiger Garten mit Terrasse und vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten
Ein wesentlicher Vorzug dieser Immobilie ist das großzügige Grundstück mit seinen unterschiedlichen Gartenbereichen.
Die ca. 23,64 m² große Terrasse ist sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer im Erdgeschoss direkt erreichbar. Sie bietet ausreichend Platz für einen Esstisch, gemütliche Sitzgelegenheiten und gemeinsame Stunden im Freien.
Der angrenzende Garten zeichnet sich durch gewachsenen Baum- und Strauchbestand, vorhandene Obstbäume und großzügige Grünflächen aus.
Ob als Spielbereich für Kinder, Rückzugsort im Grünen, Platz für Gartenmöbel oder für die Verwirklichung eigener Gartenideen – das Grundstück bietet vielseitige Möglichkeiten zur individuellen Nutzung und Gestaltung.
Die befestigten Wege verbinden die verschiedenen Grundstücksbereiche und die vorhandenen Nebengebäude miteinander.
* Vollständige Unterkellerung und zusätzliche Nebengebäude
Neben den Wohnflächen stehen im Kellergeschoss zahlreiche praktische Nutzräume zur Verfügung.
Hierzu gehören ein großzügiger Hobbybereich, Vorrats- und Abstellräume, ein separater Waschraum mit Dusche und Waschbecken sowie der Heizraum und weitere Flächen für technische Einrichtungen und Werkzeuge.
Die Heizöltanks befinden sich in einem separaten Tankraum.
Besonders praktisch ist der zusätzliche Kelleraußenzugang, über den das Kellergeschoss unmittelbar mit dem Garten verbunden ist.
Auch die Außenanlagen bieten wertvolle Abstellmöglichkeiten.
Zum Haus gehört eine Garage mit elektrisch betriebenem Garagentor. Hinter der Garage befindet sich ein zusätzlicher massiver Anbau, der sich zur Unterbringung von Gartengeräten, Werkzeugen und weiteren Gegenständen eignet.
Ein separates Gartenhaus ergänzt das Platzangebot und ist ebenfalls bereits im Kaufangebot enthalten.
* Bauweise, Erneuerungen und technische Ausstattung
Das Wohnhaus wurde 1967 in Massivbauweise errichtet. Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Maßnahmen zur Instandhaltung und Erneuerung durchgeführt.
Im Jahr 2004 erfolgte ein umfangreicher Austausch der Fenster durch Kunststofffenster mit zweifacher Wärmeschutzverglasung. Im Jahr 2014 wurde ein weiteres Fenster- beziehungsweise Türelement erneuert.
Nach Angaben der Eigentümer wurde die Elektroinstallation des Hauses vollständig erneuert.
Das Dach verfügt über eine Dämmung mit Styroporplatten. Nach Eigentümerangaben wurde zudem die Wetterseite der Außenfassade zusätzlich gedämmt.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Viessmann-Öl-Zentralheizung. Der heute vorhandene Heizkessel wurde 1996 eingebaut. Im Jahr 2021 erfolgte die Erneuerung des Ölbrenners.
Die verschiedenen Bodenbeläge, die vorhandenen Ausstattungsmerkmale und die funktionale Raumaufteilung bieten eine gute Grundlage, um das Haus nach den eigenen Vorstellungen einzurichten und weiterzuentwickeln.
* Wissenswertes zum Erbbaurecht
Das Einfamilienhaus befindet sich auf einem Erbbaurechtsgrundstück.
Gegenstand des Verkaufs ist das bestehende Erbbaurecht einschließlich des darauf errichteten Wohnhauses und der zugehörigen baulichen Anlagen. Der Grund und Boden selbst wird nicht mitverkauft.
Der jährliche Erbbauzins beträgt ab dem 01.12.2026 741,67 €. Dies entspricht rechnerisch einem monatlichen Betrag von ca. 61,81 €.
Die Besonderheiten des Erbbaurechts sowie die hierzu vorhandenen Unterlagen erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen der persönlichen Immobilienvorstellung.
* Ein Zuhause mit Raum für unterschiedliche Lebenspläne
Dieses freistehende Einfamilienhaus verbindet großzügiges Wohnen, einen schönen Garten und eine Raumaufteilung, die sich an verschiedene Lebenssituationen anpassen lässt.
Ob als Familienhaus mit bis zu vier Schlafräumen, für das Zusammenleben mehrerer Generationen oder für eine Kombination aus privaten Wohnbereichen und Homeoffice – die vorhandenen Möglichkeiten bieten eine interessante Grundlage für langfristige Wohnperspektiven.
Der großzügige Garten, die zusätzlichen Nutzflächen und die gute Lage in Gaimersheim nahe Ingolstadt ergänzen das Immobilienangebot auf attraktive Weise.
MILLER REAL ESTATE GROUP – persönlich begleitet bis zur Schlüsselübergabe
Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses Einfamilienhaus persönlich vorzustellen und Ihnen bei einer Besichtigung einen umfassenden Eindruck von den Räumlichkeiten, den Außenanlagen und den vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten zu vermitteln.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP steht Ihnen für sämtliche Fragen rund um diese Immobilie sowie zur Vereinbarung eines individuellen Besichtigungstermins sehr gerne zur Verfügung.
Als erfahrene Immobilienmakler begleiten wir Sie persönlich, professionell und zuverlässig durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Besichtigung über die Bereitstellung der relevanten Objektunterlagen und die Abstimmung mit den beteiligten Stellen bis zur notariellen Kaufabwicklung und der abschließenden Schlüsselübergabe.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine transparente Kommunikation, eine sorgfältige Vorbereitung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
MILLER REAL ESTATE GROUP
Ihre Experten rund um Immobilien.
Persönlich. Professionell. Verlässlich.
Haustyp: Einfamilienhaus
Etagenanzahl: 2
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 %
Küche: Einbauküche
Anzahl Schlafzimmer: 4
Anzahl Badezimmer: 2
Balkon: 1
Terrasse: 1
Gäste-WC: ja
Garten: ja
Dachboden: ja
Keller: voll unterkellert
Umgebung: Apotheke, Bus, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit, Fitness, Golfplatz, Grundschule, Kindergarten, ruhige Gegend, Post, Spielplatz, weiterführende Schule, Wohngegend
Anzahl der Parkflächen: 2 x Außenstellplatz; 1 x Garage
Letzte Modernisierung/ Sanierung: 2021
Qualität der Ausstattung: normal
Baujahr: 1967
Verfügbar ab: Sofort
Bodenbelag: Fliesen, Parkett, Teppichboden
Zustand: gepflegt
Heizung: Zentralheizung
Befeuerungsart: Öl
Energieausweistyp: Bedarfsausweis - gültig vom 06.11.2026 bis 05.11.2036
Energieeffizienz-Klasse: H
Primärenergiebedarf: 264 kWh/(m²*a)
Baujahr laut Energieausweis: 1996
Bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, zustande gekommenen, wirksamen notariellen Kaufvertrages ist vom Käufer die im jeweiligen Exposé ausgewiesene Maklerprovision zu entrichten.
Die Käuferprovision berechnet sich auf Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises, versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist mit wirksamem Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig, soweit gesetzlich oder individualvertraglich nichts Abweichendes gilt.
Mit dem Verkäufer wurde ebenfalls ein provisionspflichtiger Maklervertrag in gleicher Provisionshöhe abgeschlossen. Die Vereinbarung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 656c Abs. 1 BGB zur gleich hohen Provisionsverpflichtung beider Vertragsparteien.
Der Abschluss der Maklerverträge erfolgt unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Textform gemäß § 656a BGB. Maßgeblich sind die jeweils wirksam getroffenen Maklervereinbarungen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweise zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.
Objektangaben und Haftung:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu Flächen, Baujahr, Ausstattung, energetischen Eigenschaften, Grundrissen und sonstigen Objektmerkmalen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen der Eigentümerseite sowie vorliegenden Objektunterlagen.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine vollständige eigenständige technische, baurechtliche oder messtechnische Überprüfung sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden, sofern eine solche nicht ausdrücklich angegeben wird.
Gesetzliche Prüfungs-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Objektverhältnisse, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Das Immobilienangebot ist freibleibend. Zwischenverkauf beziehungsweise Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bilddarstellungen und digitale Bildbearbeitung:
Die verwendeten Immobilienfotografien können hinsichtlich Helligkeit, Belichtung, Farbgebung, Schärfe und Ausrichtung digital beziehungsweise KI-gestützt optimiert worden sein. Im Rahmen der Bildbearbeitung können zudem einzelne unwesentliche, bewegliche Gegenstände entfernt worden sein.
Diese Bearbeitungen dienen der optischen Aufbereitung und sollen die wesentlichen baulichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verändern.
Darstellungen, die über eine gewöhnliche Bildoptimierung hinausgehen und einen wesentlich veränderten oder beispielhaft gestalteten Objektzustand zeigen, werden gesondert gekennzeichnet.
Digitale Visualisierungen sowie beispielhafte Möblierungen und Gestaltungselemente können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen. Ob dargestellte Ausstattungsgegenstände Bestandteil des Kauf- oder Mietgegenstandes sind, richtet sich nach den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Grundrisse und Raumdarstellungen:
Die dargestellten Grundrisse können auf Grundlage vorhandener Pläne digital beziehungsweise KI-gestützt grafisch aufbereitet oder visualisiert worden sein.
Möblierungen, Einrichtungsvorschläge und Gestaltungselemente dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte und stellen keine verbindlichen Ausstattungszusagen dar.
Grafisch aufbereitete oder möblierte Grundrisse sind nicht zur verbindlichen Maßentnahme geeignet. Maßgeblich für die tatsächliche Raumaufteilung und Flächen sind die vorhandenen Originalunterlagen, die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
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Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.
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Für die Maklerleistungen der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt beziehungsweise zugänglich gemacht. Ihre Einbeziehung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 305 BGB.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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