Hitzhofen:
1.364 m² FÜR GROSSE WOHNIDEEN – AUSSERGEWÖHNLICH GROSSZÜGIGES BAUGRUNDSTÜCK NAHE INGOLSTADT!
Objekt-Nr.: KGS-MM-391

MILLER REAL ESTATE GROUP

Grundstück ca.:
1.364 m²
Preis:
533.480 €
Raum für Architektur, Familie und Zukunft!
Grundstücke dieser Größenordnung eröffnen Möglichkeiten, die auf klassischen Neubauflächen nur selten realisierbar sind.
Mit ca. 1.364 m² Grundstücksfläche bietet dieses attraktive Baugrundstück in Hitzhofen-Hofstetten außergewöhnlich viel Raum für die Entwicklung eines individuellen und langfristig durchdachten Wohnkonzeptes.
Die großzügigen Flächenverhältnisse schaffen ideale Voraussetzungen für Bauherren, die sich bei der Planung ihres zukünftigen Zuhauses bewusst mehr Freiheit wünschen.
Vorstellbar ist beispielsweise ein repräsentatives Einfamilienhaus oder eine moderne Stadtvilla mit großzügigen Außenbereichen. Auch ein Mehrgenerationenhaus kann hier eine spannende Perspektive bieten – mit eigenständigen Wohnbereichen für unterschiedliche Lebensphasen und Generationen.…
Darüber hinaus kann ein Mehrfamilienhaus beziehungsweise ein Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten grundsätzlich eine interessante Option darstellen. Nach den vorliegenden Festsetzungen sind bei einer Einzelhausbebauung bis zu vier Wohneinheiten vorgesehen. Die tatsächliche Umsetzung richtet sich nach der konkreten Planung sowie den weiteren planungsrechtlichen Vorgaben.
Damit ist das Grundstück nicht nur für klassische Eigennutzer interessant. Auch Käufer, die beispielsweise selbst wohnen und zusätzlichen Wohnraum für Familienangehörige oder zur Vermietung schaffen möchten, finden hier eine attraktive Ausgangslage.
Die Dimension der Fläche ermöglicht es, Architektur und Außenraum als Gesamtkonzept zu denken: ein hochwertiges Wohnhaus, großzügige Terrassen, Gartenbereiche für Familie und Freizeit sowie ausreichend Raum für Privatsphäre und persönliche Rückzugsorte.
Gleichzeitig bietet die planungsrechtlich vorgesehene Auswahl unterschiedlicher Gebäude- und Dachformen Spielraum für eine Architektur, die sich an den individuellen Vorstellungen der zukünftigen Eigentümer orientiert.
Dieses Angebot richtet sich damit an Käufer, die nicht einfach nur einen Bauplatz suchen, sondern Raum für ein hochwertiges Wohnkonzept mit langfristiger Perspektive.
Ihre Idee verdient den richtigen Rahmen:
Für weitere Informationen, die Einsicht in die vorhandenen Plan-, Erschließungs- und Baugrundunterlagen sowie zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungs- oder Besichtigungstermins steht Ihnen die MILLER REAL ESTATE GROUP sehr gerne zur Verfügung.
Gerne erläutern wir Ihnen die Besonderheiten dieses Grundstücks und stellen Ihnen die vorhandenen Unterlagen für Ihre individuelle Planung zur Verfügung.
Wir begleiten Sie persönlich und zuverlässig von der ersten Anfrage über die Besichtigung und Klärung Ihrer individuellen Fragen bis zur Vorbereitung und erfolgreichen Abwicklung des Notartermins.
Entdecken Sie einen außergewöhnlich großzügigen Platz für Ihre Zukunft – und entwickeln Sie ein Zuhause, das Ihren Vorstellungen wirklich Raum gibt.
Nutzungsart: Wohnen
Erschliessung: erschlossen
Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan
Baugenehmigung: ja
Empfohlene Nutzung: Doppelhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Villa
GRZ: 0,40
GFZ: 0,60
Verfügbar ab: Sofort
Umgebung: Apotheke, Bahnhof, Bus, Einkaufsmöglichkeit, Golfplatz, Grundschule, Kindergarten, ruhige Gegend, Post, Spielplatz, Wald, weiterführende Schule, Wohngegend
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 %
Soweit im jeweiligen Exposé eine Käuferprovision ausgewiesen ist, ist bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, zustande gekommenen, wirksamen notariellen Kaufvertrages die vereinbarte Maklerprovision in der im jeweiligen Immobilienangebot angegebenen Höhe vom Käufer zu entrichten.
Die Käuferprovision berechnet sich auf Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Provisionsanspruch setzt einen wirksam abgeschlossenen Maklervertrag sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des § 652 BGB voraus. Die Maklerprovision ist grundsätzlich mit wirksamem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem unter aufschiebender Bedingung geschlossenen Kaufvertrag kann die Provision gemäß § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB erst nach Eintritt der vereinbarten Bedingung verlangt werden.
Für die Vermittlung unbebauter Grundstücke besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gemäß §§ 656c und 656d BGB. Eine etwaige Verkäuferprovision richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung.
Maßgeblich für die Provisionspflicht sind die jeweils wirksam abgeschlossenen Maklervereinbarungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweise zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.
Objektangaben und Haftung:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu Flächen, Baujahr, Ausstattung, energetischen Eigenschaften, Grundrissen und sonstigen Objektmerkmalen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen der Eigentümerseite sowie vorliegenden Objektunterlagen.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine vollständige eigenständige technische, baurechtliche oder messtechnische Überprüfung sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden, sofern eine solche nicht ausdrücklich angegeben wird.
Gesetzliche Prüfungs-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Objektverhältnisse, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Das Immobilienangebot ist freibleibend. Zwischenverkauf beziehungsweise Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bilddarstellungen und digitale Bildbearbeitung:
Die verwendeten Immobilienfotografien können hinsichtlich Helligkeit, Belichtung, Farbgebung, Schärfe und Ausrichtung digital beziehungsweise KI-gestützt optimiert worden sein. Im Rahmen der Bildbearbeitung können zudem einzelne unwesentliche, bewegliche Gegenstände entfernt worden sein.
Diese Bearbeitungen dienen der optischen Aufbereitung und sollen die wesentlichen baulichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verändern.
Darstellungen, die über eine gewöhnliche Bildoptimierung hinausgehen und einen wesentlich veränderten oder beispielhaft gestalteten Objektzustand zeigen, werden gesondert gekennzeichnet.
Digitale Visualisierungen sowie beispielhafte Möblierungen und Gestaltungselemente können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen. Ob dargestellte Ausstattungsgegenstände Bestandteil des Kauf- oder Mietgegenstandes sind, richtet sich nach den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Grundrisse und Raumdarstellungen:
Die dargestellten Grundrisse können auf Grundlage vorhandener Pläne digital beziehungsweise KI-gestützt grafisch aufbereitet oder visualisiert worden sein.
Möblierungen, Einrichtungsvorschläge und Gestaltungselemente dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte und stellen keine verbindlichen Ausstattungszusagen dar.
Grafisch aufbereitete oder möblierte Grundrisse sind nicht zur verbindlichen Maßentnahme geeignet. Maßgeblich für die tatsächliche Raumaufteilung und Flächen sind die vorhandenen Originalunterlagen, die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?
Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.
Auch wenn Sie aktuell lediglich über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?
Auch über Ihre persönliche Empfehlung freuen wir uns sehr. Diskretion und ein vertrauensvoller Umgang sind für uns selbstverständlich.
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Immobilienvermittlung mit Anspruch – persönlich, hochwertig und zuverlässig.
Für die Maklerleistungen der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt beziehungsweise zugänglich gemacht. Ihre Einbeziehung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 305 BGB.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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