Hitzhofen:
1.089 m² FÜR GROSSE PLÄNE – BAUGRUNDSTÜCK FÜR EIGENHEIM, MEHRFAMILIENHAUS & GEWERBE NAHE INGOLSTADT!
Objekt-Nr.: KGS-MM-387

MILLER REAL ESTATE GROUP

Grundstück ca.:
1.089 m²
Preis:
465.360 €
Mehr Raum für Wohnen, Investment und Arbeiten – ein Grundstück mit außergewöhnlicher Perspektive!
Es gibt Grundstücke, auf denen man ein Haus plant. Und es gibt Grundstücke, die Raum für ein ganzes Lebens- und Immobilienkonzept eröffnen.
Mit einer großzügigen Grundstücksfläche von ca. 1.089 m² bietet dieses attraktive Bauareal in Hitzhofen-Hofstetten außergewöhnlich vielseitige Perspektiven für Käufer, die bewusst größer, flexibler und langfristiger planen möchten.
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines neu entstehenden Baugebietes mit insgesamt zwölf vorgesehenen Baugrundstücken. Mehrere Grundstücke des Gesamtprojektes sind bereits vergeben. Gerade die hier angebotene großzügige Fläche hebt sich deutlich vom klassischen Neubaugrundstück ab und eröffnet einen bemerkenswerten Gestaltungsspielraum für unterschiedlichste Wohn- und Nutzungskonzepte.
* Vom exklusiven Eigenheim bis zum Mehrfamilienkonzept…
Ob großzügiges Einfamilienhaus mit weitläufigem Garten, repräsentative Stadtvilla, Mehrgenerationenwohnen, ein Wohngebäude mit mehreren eigenständigen Einheiten oder ein klassisches Mehrfamilienkonzept – dieses Grundstück bietet eine attraktive Ausgangsbasis für anspruchsvolle Bauvorhaben.
Besonders interessant: Die vorliegenden Festsetzungen sehen bei einer Einzelhausbebauung bis zu vier Wohneinheiten je Einzelhaus vor. Bei einer Doppelhaushälfte sind bis zu zwei Wohneinheiten vorgesehen. Gleichzeitig gelten Mindestgrundstücksgrößen von 400 m² für ein Einzelhaus beziehungsweise 300 m² für eine Doppelhaushälfte.
Damit ergeben sich interessante Möglichkeiten sowohl für Eigennutzer als auch für Käufer mit Investmentgedanken.
Denkbar sind beispielsweise ein großzügiges Eigenheim, ein Mehrgenerationenhaus, ein Mehrfamilienhaus mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten, die Verbindung von Eigennutzung und Vermietung oder – im Rahmen der konkret zulässigen Bebauung – auch die Entwicklung zweier eigenständiger Wohnhäuser.
Gerade für Familien, die langfristig denken, kann daraus ein außergewöhnlich flexibles Konzept entstehen: heute großzügig wohnen, später zusätzliche Wohnbereiche für erwachsene Kinder oder Eltern nutzen – oder einzelne Einheiten vermieten.
* Wohnen und Arbeiten an einem Standort
Ein weiterer besonderer Mehrwert liegt in der Ausweisung als Mischgebiet (MI).
Neben dem Wohnen sind nach den vorliegenden Festsetzungen auch Handel und nicht störendes Gewerbe grundsätzlich möglich. Die gewerbliche Nutzung von Räumen ist laut Bebauungsplan auf das Erd- und Kellergeschoss beschränkt.
Damit richtet sich dieses Grundstück auch an Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler, die private und berufliche Anforderungen intelligent miteinander verbinden möchten.
Vorstellbar sind – abhängig vom individuellen Vorhaben und dessen Genehmigungsfähigkeit – beispielsweise Kombinationen aus Wohnen und Büro, Kanzlei, Atelier, Beratungs- oder Dienstleistungsräumen sowie vergleichbare nicht störende gewerbliche Nutzungen.
Wohnen. Arbeiten. Vermieten. Für mehrere Generationen planen.
Gerade diese Vielseitigkeit macht das Grundstück zu einer besonderen Gelegenheit im Einzugsgebiet von Ingolstadt und Eichstätt.
* Attraktive Rahmenbedingungen für individuelle Architektur
Die planungsrechtlichen Eckdaten schaffen eine solide Basis für unterschiedlichste Architektur- und Nutzungskonzepte.
Vorgesehen sind eine GRZ von 0,40, eine GFZ von 0,60, eine offene Bauweise sowie maximal zwei Vollgeschosse.
Auch architektonisch besteht ein interessanter Gestaltungsspielraum. Nach den Planunterlagen sind unter anderem Sattel- und Walmdächer, Pult- beziehungsweise gegengeneigte Pultdächer sowie Flachdächer vorgesehen.
Damit lassen sich sowohl zeitlos-klassische als auch moderne und geradlinige Gebäudekonzepte entwickeln.
Die derzeit noch vorhandene Bestandsbebauung ist zum Rückbau vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die weitere Neuordnung beziehungsweise Vermessung der Bauflächen.
Nach den bislang vorliegenden Verkaufsunterlagen besteht kein Bauzwang. Dies ermöglicht Käufern zusätzliche zeitliche Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit, das eigene Bauvorhaben an die persönliche Lebens-, Finanzierungs- oder Investitionsplanung anzupassen.
* Eine seltene Gelegenheit für Käufer, die mehr vorhaben
Ca. 1.089 m² Grundstücksfläche, vielseitige Wohnmöglichkeiten, Mehrfamilienpotenzial, die Möglichkeit zur Verbindung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe sowie die Nähe zu Ingolstadt und Eichstätt ergeben eine Kombination, die in dieser Form nur selten angeboten wird.
Dieses Grundstück richtet sich an Menschen mit Ideen.
- An Familien mit Platzbedarf
- An mehrere Generationen
- An Selbstständige und Unternehmer
- An Eigennutzer mit zusätzlichem Vermietungskonzept
- An Kapitalanleger
- Und an Käufer, die bei ihrer Immobilie nicht nur an heute, sondern bereits an morgen denken
* Persönlich begleitet – von der ersten Idee bis zum Grundstückskauf
Für weitere Informationen, die Einsicht in die vorhandenen Plan-, Erschließungs- und Baugrundunterlagen sowie zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungs- oder Besichtigungstermins steht Ihnen die MILLER REAL ESTATE GROUP sehr gerne zur Verfügung.
Gerne besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die Besonderheiten dieses Grundstücks und stellen Ihnen die vorhandenen Unterlagen für Ihre individuelle Planung zur Verfügung.
Wir begleiten Sie persönlich und zuverlässig – von der ersten Anfrage und Besichtigung über die Klärung Ihrer individuellen Fragen bis zur Vorbereitung und erfolgreichen Abwicklung des Notartermins.
Sichern Sie sich jetzt die Möglichkeit, auf ca. 1.089 m² nicht einfach nur zu bauen, sondern Ihr ganz persönliches Wohn-, Familien- oder Investmentkonzept zu verwirklichen.
Nutzungsart: Wohnen
Erschliessung: erschlossen
Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan
Baugenehmigung: ja
Empfohlene Nutzung: Doppelhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Villa
GRZ: 0,40
GFZ: 0,60
Verfügbar ab: Sofort
Umgebung: Apotheke, Bus, Einkaufsmöglichkeit, Grundschule, Kindergarten, ruhige Gegend, Post, Spielplatz, Wohngegend
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 %
Soweit im jeweiligen Exposé eine Käuferprovision ausgewiesen ist, ist bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, zustande gekommenen, wirksamen notariellen Kaufvertrages die vereinbarte Maklerprovision in der im jeweiligen Immobilienangebot angegebenen Höhe vom Käufer zu entrichten.
Die Käuferprovision berechnet sich auf Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Provisionsanspruch setzt einen wirksam abgeschlossenen Maklervertrag sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des § 652 BGB voraus. Die Maklerprovision ist grundsätzlich mit wirksamem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem unter aufschiebender Bedingung geschlossenen Kaufvertrag kann die Provision gemäß § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB erst nach Eintritt der vereinbarten Bedingung verlangt werden.
Für die Vermittlung unbebauter Grundstücke besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gemäß §§ 656c und 656d BGB. Eine etwaige Verkäuferprovision richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung.
Maßgeblich für die Provisionspflicht sind die jeweils wirksam abgeschlossenen Maklervereinbarungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweise zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.
Objektangaben und Haftung:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu Flächen, Baujahr, Ausstattung, energetischen Eigenschaften, Grundrissen und sonstigen Objektmerkmalen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen der Eigentümerseite sowie vorliegenden Objektunterlagen.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine vollständige eigenständige technische, baurechtliche oder messtechnische Überprüfung sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden, sofern eine solche nicht ausdrücklich angegeben wird.
Gesetzliche Prüfungs-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Objektverhältnisse, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Das Immobilienangebot ist freibleibend. Zwischenverkauf beziehungsweise Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bilddarstellungen und digitale Bildbearbeitung:
Die verwendeten Immobilienfotografien können hinsichtlich Helligkeit, Belichtung, Farbgebung, Schärfe und Ausrichtung digital beziehungsweise KI-gestützt optimiert worden sein. Im Rahmen der Bildbearbeitung können zudem einzelne unwesentliche, bewegliche Gegenstände entfernt worden sein.
Diese Bearbeitungen dienen der optischen Aufbereitung und sollen die wesentlichen baulichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verändern.
Darstellungen, die über eine gewöhnliche Bildoptimierung hinausgehen und einen wesentlich veränderten oder beispielhaft gestalteten Objektzustand zeigen, werden gesondert gekennzeichnet.
Digitale Visualisierungen sowie beispielhafte Möblierungen und Gestaltungselemente können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen. Ob dargestellte Ausstattungsgegenstände Bestandteil des Kauf- oder Mietgegenstandes sind, richtet sich nach den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Grundrisse und Raumdarstellungen:
Die dargestellten Grundrisse können auf Grundlage vorhandener Pläne digital beziehungsweise KI-gestützt grafisch aufbereitet oder visualisiert worden sein.
Möblierungen, Einrichtungsvorschläge und Gestaltungselemente dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte und stellen keine verbindlichen Ausstattungszusagen dar.
Grafisch aufbereitete oder möblierte Grundrisse sind nicht zur verbindlichen Maßentnahme geeignet. Maßgeblich für die tatsächliche Raumaufteilung und Flächen sind die vorhandenen Originalunterlagen, die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?
Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.
Auch wenn Sie aktuell lediglich über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?
Auch über Ihre persönliche Empfehlung freuen wir uns sehr. Diskretion und ein vertrauensvoller Umgang sind für uns selbstverständlich.
MILLER REAL ESTATE GROUP
Immobilienvermittlung mit Anspruch – persönlich, hochwertig und zuverlässig.
Für die Maklerleistungen der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt beziehungsweise zugänglich gemacht. Ihre Einbeziehung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 305 BGB.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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