Hitzhofen:
1.089 m² FÜR GROSSE PLÄNE – BAUGRUNDSTÜCK FÜR EIGENHEIM, MEHRFAMILIENHAUS & GEWERBE NAHE INGOLSTADT!
Objekt-Nr.: KGS-MM-387

MILLER REAL ESTATE GROUP

Grundstück ca.:
1.089 m²
Preis:
465.360 €
Mehr Raum für Wohnen, Investment und Arbeiten – ein Grundstück mit außergewöhnlicher Perspektive!
Es gibt Grundstücke, auf denen man ein Haus plant. Und es gibt Grundstücke, die Raum für ein ganzes Lebens- und Immobilienkonzept eröffnen.
Mit einer großzügigen Grundstücksfläche von ca. 1.089 m² bietet dieses attraktive Bauareal in Hitzhofen-Hofstetten außergewöhnlich vielseitige Perspektiven für Käufer, die bewusst größer, flexibler und langfristiger planen möchten.
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines neu entstehenden Baugebietes mit insgesamt zwölf vorgesehenen Baugrundstücken. Mehrere Grundstücke des Gesamtprojektes sind bereits vergeben. Gerade die hier angebotene großzügige Fläche hebt sich deutlich vom klassischen Neubaugrundstück ab und eröffnet einen bemerkenswerten Gestaltungsspielraum für unterschiedlichste Wohn- und Nutzungskonzepte.
* Vom exklusiven Eigenheim bis zum Mehrfamilienkonzept…
Ob großzügiges Einfamilienhaus mit weitläufigem Garten, repräsentative Stadtvilla, Mehrgenerationenwohnen, ein Wohngebäude mit mehreren eigenständigen Einheiten oder ein klassisches Mehrfamilienkonzept – dieses Grundstück bietet eine attraktive Ausgangsbasis für anspruchsvolle Bauvorhaben.
Besonders interessant: Die vorliegenden Festsetzungen sehen bei einer Einzelhausbebauung bis zu vier Wohneinheiten je Einzelhaus vor. Bei einer Doppelhaushälfte sind bis zu zwei Wohneinheiten vorgesehen. Gleichzeitig gelten Mindestgrundstücksgrößen von 400 m² für ein Einzelhaus beziehungsweise 300 m² für eine Doppelhaushälfte.
Damit ergeben sich interessante Möglichkeiten sowohl für Eigennutzer als auch für Käufer mit Investmentgedanken.
Denkbar sind beispielsweise ein großzügiges Eigenheim, ein Mehrgenerationenhaus, ein Mehrfamilienhaus mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten, die Verbindung von Eigennutzung und Vermietung oder – im Rahmen der konkret zulässigen Bebauung – auch die Entwicklung zweier eigenständiger Wohnhäuser.
Gerade für Familien, die langfristig denken, kann daraus ein außergewöhnlich flexibles Konzept entstehen: heute großzügig wohnen, später zusätzliche Wohnbereiche für erwachsene Kinder oder Eltern nutzen – oder einzelne Einheiten vermieten.
* Wohnen und Arbeiten an einem Standort
Ein weiterer besonderer Mehrwert liegt in der Ausweisung als Mischgebiet (MI).
Neben dem Wohnen sind nach den vorliegenden Festsetzungen auch Handel und nicht störendes Gewerbe grundsätzlich möglich. Die gewerbliche Nutzung von Räumen ist laut Bebauungsplan auf das Erd- und Kellergeschoss beschränkt.
Damit richtet sich dieses Grundstück auch an Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler, die private und berufliche Anforderungen intelligent miteinander verbinden möchten.
Vorstellbar sind – abhängig vom individuellen Vorhaben und dessen Genehmigungsfähigkeit – beispielsweise Kombinationen aus Wohnen und Büro, Kanzlei, Atelier, Beratungs- oder Dienstleistungsräumen sowie vergleichbare nicht störende gewerbliche Nutzungen.
Wohnen. Arbeiten. Vermieten. Für mehrere Generationen planen.
Gerade diese Vielseitigkeit macht das Grundstück zu einer besonderen Gelegenheit im Einzugsgebiet von Ingolstadt und Eichstätt.
* Attraktive Rahmenbedingungen für individuelle Architektur
Die planungsrechtlichen Eckdaten schaffen eine solide Basis für unterschiedlichste Architektur- und Nutzungskonzepte.
Vorgesehen sind eine GRZ von 0,40, eine GFZ von 0,60, eine offene Bauweise sowie maximal zwei Vollgeschosse.
Auch architektonisch besteht ein interessanter Gestaltungsspielraum. Nach den Planunterlagen sind unter anderem Sattel- und Walmdächer, Pult- beziehungsweise gegengeneigte Pultdächer sowie Flachdächer vorgesehen.
Damit lassen sich sowohl zeitlos-klassische als auch moderne und geradlinige Gebäudekonzepte entwickeln.
Die derzeit noch vorhandene Bestandsbebauung ist zum Rückbau vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die weitere Neuordnung beziehungsweise Vermessung der Bauflächen.
Nach den bislang vorliegenden Verkaufsunterlagen besteht kein Bauzwang. Dies ermöglicht Käufern zusätzliche zeitliche Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit, das eigene Bauvorhaben an die persönliche Lebens-, Finanzierungs- oder Investitionsplanung anzupassen.
* Eine seltene Gelegenheit für Käufer, die mehr vorhaben
Ca. 1.089 m² Grundstücksfläche, vielseitige Wohnmöglichkeiten, Mehrfamilienpotenzial, die Möglichkeit zur Verbindung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe sowie die Nähe zu Ingolstadt und Eichstätt ergeben eine Kombination, die in dieser Form nur selten angeboten wird.
Dieses Grundstück richtet sich an Menschen mit Ideen.
- An Familien mit Platzbedarf
- An mehrere Generationen
- An Selbstständige und Unternehmer
- An Eigennutzer mit zusätzlichem Vermietungskonzept
- An Kapitalanleger
- Und an Käufer, die bei ihrer Immobilie nicht nur an heute, sondern bereits an morgen denken
* Persönlich begleitet – von der ersten Idee bis zum Grundstückskauf
Für weitere Informationen, die Einsicht in die vorhandenen Plan-, Erschließungs- und Baugrundunterlagen sowie zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungs- oder Besichtigungstermins steht Ihnen die MILLER REAL ESTATE GROUP sehr gerne zur Verfügung.
Gerne besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die Besonderheiten dieses Grundstücks und stellen Ihnen die vorhandenen Unterlagen für Ihre individuelle Planung zur Verfügung.
Wir begleiten Sie persönlich und zuverlässig – von der ersten Anfrage und Besichtigung über die Klärung Ihrer individuellen Fragen bis zur Vorbereitung und erfolgreichen Abwicklung des Notartermins.
Sichern Sie sich jetzt die Möglichkeit, auf ca. 1.089 m² nicht einfach nur zu bauen, sondern Ihr ganz persönliches Wohn-, Familien- oder Investmentkonzept zu verwirklichen.
Nutzungsart: Wohnen
Erschliessung: erschlossen
Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan
Baugenehmigung: ja
Empfohlene Nutzung: Doppelhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Villa
GRZ: 0,40
GFZ: 0,60
Verfügbar ab: Sofort
Umgebung: Apotheke, Bus, Einkaufsmöglichkeit, Grundschule, Kindergarten, ruhige Gegend, Post, Spielplatz, Wohngegend
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 %
Maklerprovision
Soweit im jeweiligen Exposé eine Käuferprovision ausgewiesen ist, ist bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP / Marina Miller, Selbständige Immobilienmaklerin zustande gekommenen notariellen Kaufvertrages eine Maklerprovision in der dort angegebenen Höhe zu entrichten.
Die im Exposé ausgewiesene Käuferprovision versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruchs richten sich nach der jeweils zwischen den Parteien getroffenen Maklervereinbarung sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser werden die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a ff. BGB, insbesondere die vorgeschriebene Textform sowie – soweit anwendbar – die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten, berücksichtigt.
Maßgeblich für die konkrete Provisionspflicht ist die im jeweiligen Immobilienangebot ausgewiesene Provisionsregelung in Verbindung mit der zwischen den Parteien getroffenen Maklervereinbarung.
Hinweis zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben, Unterlagen, Flächen, Grundrisse, Ausstattungsmerkmale, Energiekennwerte und sonstigen Objektinformationen beruhen auf Angaben der Eigentümerseite, vorliegenden Objektunterlagen sowie sonstigen uns zur Verfügung gestellten Informationen.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen werden. Maßgeblich sind der tatsächliche Zustand des Objekts, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag. Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Bilddarstellungen und Visualisierungen: Einzelne Abbildungen können digital bzw. mit Unterstützung künstlicher Intelligenz bearbeitet, optimiert oder visualisiert worden sein. Bei entsprechend gekennzeichneten Darstellungen können beispielsweise Möblierung, Dekoration, Bepflanzung, Beleuchtung, Oberflächen oder Gestaltungselemente beispielhaft verändert, ergänzt oder entfernt worden sein. Solche Darstellungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Veranschaulichung und können vom tatsächlichen Zustand des Objekts abweichen. Dargestellte Einrichtungs- und Gestaltungselemente sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes.
Grundrisse: Die dargestellten Grundrisse können digital bzw. KI-gestützt grafisch aufbereitet oder neu visualisiert worden sein. Möblierungen und Einrichtungsvorschläge sind beispielhaft. Die Darstellungen sind unverbindlich und nicht zur Maßentnahme geeignet. Maßgeblich sind die vorhandenen Originalpläne, behördlichen Unterlagen, der tatsächliche Zustand sowie die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag.
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Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MILLER REAL ESTATE GROUP werden dem Interessenten vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht.
Sie werden nur dann Bestandteil des Maklervertrages, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
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