Hitzhofen:
Exklusives Baugrundstück in Hitzhofen-Hofstetten – Ein Ort, an dem Wohnträume Wirklichkeit werden!
Objekt-Nr.: KGS-MM-354

MILLER REAL ESTATE GROUP

Grundstück ca.:
523 m²
Preis:
227.505 €
Mehr als ein Grundstück – schaffen Sie sich ein Zuhause mit Zukunft, Lebensqualität und bleibendem Wert!
Es gibt Grundstücke, die einfach nur Platz zum Bauen bieten. Und es gibt Grundstücke, die den Beginn eines neuen Lebensabschnitts markieren.
Mit diesem ca. 523 m² großen Baugrundstück bietet sich Ihnen die seltene Gelegenheit, Ihr zukünftiges Zuhause in einem modernen und hochwertig geplanten Neubaugebiet in Hitzhofen-Hofstetten zu verwirklichen. Hier entsteht ein attraktives Wohnquartier mit insgesamt zwölf Baugrundstücken – geprägt von moderner Architektur, einem familienfreundlichen Umfeld und einer nachhaltigen Entwicklung.
Schon heute lässt sich vorstellen, wie hier Kinder sicher spielen, Familien eine gemeinsame Zeit im eigenen Garten verbringen und ein Zuhause entsteht, das über viele Jahre hinweg Freude bereitet. Genau diese Verbindung aus Lebensqualität, Ruhe und Zukunft macht dieses Grundstück zu einer außergewöhnlichen Gelegenheit.…
Mit einer Grundstücksfläche von ca. 523 m² bietet sich Ihnen ausreichend Raum für die Verwirklichung eines individuell geplanten Eigenheims. Ob ein modernes Einfamilienhaus, eine stilvolle Stadtvilla oder ein architektonisch anspruchsvolles Wohnhaus – auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans schaffen Sie sich ein Zuhause, das perfekt zu Ihrem persönlichen Lebensstil passt. Die Bebauung erfolgt gemäß Bebauungsplan mit einer GRZ von 0,40 und einer GFZ von 0,60.
Ein besonderer Mehrwert dieses Grundstücks liegt in seiner Ausweisung als Mischgebiet (MI). Dadurch dient das Gebiet sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Diese Besonderheit eröffnet Ihnen zusätzliche Freiheiten – beispielsweise für ein modernes Homeoffice, ein Planungsbüro, eine Kanzlei, eine Praxis oder eine andere ruhige gewerbliche Nutzung. Gerade in einer Zeit, in der flexibles Arbeiten immer wichtiger wird, stellt diese Nutzungsmöglichkeit einen echten Zukunftsvorteil dar.
Es besteht kein Bauzwang. Dadurch entscheiden ausschließlich Sie, wann der richtige Zeitpunkt für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens gekommen ist. Diese Flexibilität bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Planung ganz nach Ihren persönlichen und finanziellen Vorstellungen auszurichten, ohne auf die Attraktivität einer kurzfristig bebaubaren Lage verzichten zu müssen.
Ein Grundstück in einer Lage wie dieser ist weit mehr als eine Immobilie – es ist eine Investition in Ihre Zukunft, in Ihre Lebensqualität und in ein Zuhause, das Generationen begleiten kann.
Persönliche Betreuung auf höchstem Niveau!
Der Kauf eines Grundstücks ist eine Entscheidung mit Weitblick. Deshalb begleiten wir Sie mit derselben Sorgfalt, die Sie auch von Ihrem zukünftigen Zuhause erwarten dürfen.
Die Miller Real Estate Group steht Ihnen von der ersten Kontaktaufnahme über die Besichtigung, die Bereitstellung sämtlicher Unterlagen sowie die Beantwortung aller Fragen bis hin zum erfolgreichen Notartermin persönlich zur Seite. Auch nach dem Kauf bleiben wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten auf dem Weg zur Verwirklichung Ihres Bauvorhabens.
Unser Anspruch ist es nicht nur, Immobilien zu vermitteln, sondern Menschen auf dem Weg in einen neuen Lebensabschnitt professionell, transparent und vertrauensvoll zu begleiten. Genau dieser persönliche Anspruch macht den Unterschied.
Nutzungsart: Wohnen
Erschliessung: erschlossen
Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan
Baugenehmigung: ja
Empfohlene Nutzung: Einfamilienhaus
GRZ: 0,40
GFZ: 0,60
Verfügbar ab: Sofort
Umgebung: Apotheke, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit, Kindergarten, ruhige Gegend, Spielplatz
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 %
Soweit im jeweiligen Exposé eine Käuferprovision ausgewiesen ist, ist bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, zustande gekommenen, wirksamen notariellen Kaufvertrages die vereinbarte Maklerprovision in der im jeweiligen Immobilienangebot angegebenen Höhe vom Käufer zu entrichten.
Die Käuferprovision berechnet sich auf Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Provisionsanspruch setzt einen wirksam abgeschlossenen Maklervertrag sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des § 652 BGB voraus. Die Maklerprovision ist grundsätzlich mit wirksamem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem unter aufschiebender Bedingung geschlossenen Kaufvertrag kann die Provision gemäß § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB erst nach Eintritt der vereinbarten Bedingung verlangt werden.
Für die Vermittlung unbebauter Grundstücke besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gemäß §§ 656c und 656d BGB. Eine etwaige Verkäuferprovision richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung.
Maßgeblich für die Provisionspflicht sind die jeweils wirksam abgeschlossenen Maklervereinbarungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweise zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.
Objektangaben und Haftung:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu Flächen, Baujahr, Ausstattung, energetischen Eigenschaften, Grundrissen und sonstigen Objektmerkmalen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen der Eigentümerseite sowie vorliegenden Objektunterlagen.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine vollständige eigenständige technische, baurechtliche oder messtechnische Überprüfung sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden, sofern eine solche nicht ausdrücklich angegeben wird.
Gesetzliche Prüfungs-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Objektverhältnisse, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Das Immobilienangebot ist freibleibend. Zwischenverkauf beziehungsweise Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bilddarstellungen und digitale Bildbearbeitung:
Die verwendeten Immobilienfotografien können hinsichtlich Helligkeit, Belichtung, Farbgebung, Schärfe und Ausrichtung digital beziehungsweise KI-gestützt optimiert worden sein. Im Rahmen der Bildbearbeitung können zudem einzelne unwesentliche, bewegliche Gegenstände entfernt worden sein.
Diese Bearbeitungen dienen der optischen Aufbereitung und sollen die wesentlichen baulichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verändern.
Darstellungen, die über eine gewöhnliche Bildoptimierung hinausgehen und einen wesentlich veränderten oder beispielhaft gestalteten Objektzustand zeigen, werden gesondert gekennzeichnet.
Digitale Visualisierungen sowie beispielhafte Möblierungen und Gestaltungselemente können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen. Ob dargestellte Ausstattungsgegenstände Bestandteil des Kauf- oder Mietgegenstandes sind, richtet sich nach den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Grundrisse und Raumdarstellungen:
Die dargestellten Grundrisse können auf Grundlage vorhandener Pläne digital beziehungsweise KI-gestützt grafisch aufbereitet oder visualisiert worden sein.
Möblierungen, Einrichtungsvorschläge und Gestaltungselemente dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte und stellen keine verbindlichen Ausstattungszusagen dar.
Grafisch aufbereitete oder möblierte Grundrisse sind nicht zur verbindlichen Maßentnahme geeignet. Maßgeblich für die tatsächliche Raumaufteilung und Flächen sind die vorhandenen Originalunterlagen, die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?
Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.
Auch wenn Sie aktuell lediglich über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?
Auch über Ihre persönliche Empfehlung freuen wir uns sehr. Diskretion und ein vertrauensvoller Umgang sind für uns selbstverständlich.
MILLER REAL ESTATE GROUP
Immobilienvermittlung mit Anspruch – persönlich, hochwertig und zuverlässig.
Für die Maklerleistungen der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt beziehungsweise zugänglich gemacht. Ihre Einbeziehung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 305 BGB.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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