Hitzhofen:
Exklusives Baugrundstück in Hitzhofen-Hofstetten – Clever planen. Hochwertig wohnen. Zukunft gestalten.

Objekt-Nr.: KGS-MM-355
MILLER REAL ESTATE GROUP

MILLER REAL ESTATE GROUP

MILLER REAL ESTATE GROUP

Grundstück ca.:
446 m²

Preis:
209.620 €

Kurzfristig bebaubar:
ja

Objektbeschreibung

Das perfekte Grundstück für alle, die modernes Wohnen mit Lebensqualität und nachhaltiger Wertbeständigkeit verbinden möchten!

Ein Zuhause entsteht nicht allein durch vier Wände – sondern durch den Ort, an dem Erinnerungen geschaffen, Träume verwirklicht und Zukunft gestaltet werden.

Mit diesem ca. 446 m² großen Baugrundstück bietet sich Ihnen die attraktive Gelegenheit, Ihren Traum vom Eigenheim in einem modernen und familienfreundlichen Neubaugebiet in Hitzhofen-Hofstetten zu verwirklichen. Das Grundstück ist Teil eines hochwertig geplanten Baugebietes mit insgesamt zwölf Baugrundstücken und überzeugt durch seine durchdachte Größe, vielseitigen Bebauungsmöglichkeiten sowie die hervorragende Lage im beliebten Landkreis Eichstätt.…

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Weitere Informationen

Nutzungsart: Wohnen


Erschliessung: erschlossen


Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan


Baugenehmigung: ja


Empfohlene Nutzung: Einfamilienhaus


GRZ: 0,40


GFZ: 0,60


Verfügbar ab: Sofort


Umgebung: Apotheke, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit, Kindergarten, ruhige Gegend, Spielplatz


Provisionspflichtig: ja


Provision: 3,57 %


Provision

Soweit im jeweiligen Exposé eine Käuferprovision ausgewiesen ist, ist bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, zustande gekommenen, wirksamen notariellen Kaufvertrages die vereinbarte Maklerprovision in der im jeweiligen Immobilienangebot angegebenen Höhe vom Käufer zu entrichten.

Die Käuferprovision berechnet sich auf Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Provisionsanspruch setzt einen wirksam abgeschlossenen Maklervertrag sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des § 652 BGB voraus. Die Maklerprovision ist grundsätzlich mit wirksamem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem unter aufschiebender Bedingung geschlossenen Kaufvertrag kann die Provision gemäß § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB erst nach Eintritt der vereinbarten Bedingung verlangt werden.

Für die Vermittlung unbebauter Grundstücke besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gemäß §§ 656c und 656d BGB. Eine etwaige Verkäuferprovision richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung.

Maßgeblich für die Provisionspflicht sind die jeweils wirksam abgeschlossenen Maklervereinbarungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Anmerkung

Hinweise zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.

Objektangaben und Haftung:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu Flächen, Baujahr, Ausstattung, energetischen Eigenschaften, Grundrissen und sonstigen Objektmerkmalen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen der Eigentümerseite sowie vorliegenden Objektunterlagen.

Die MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine vollständige eigenständige technische, baurechtliche oder messtechnische Überprüfung sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden, sofern eine solche nicht ausdrücklich angegeben wird.

Gesetzliche Prüfungs-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Objektverhältnisse, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.

Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Das Immobilienangebot ist freibleibend. Zwischenverkauf beziehungsweise Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Bilddarstellungen und digitale Bildbearbeitung:
Die verwendeten Immobilienfotografien können hinsichtlich Helligkeit, Belichtung, Farbgebung, Schärfe und Ausrichtung digital beziehungsweise KI-gestützt optimiert worden sein. Im Rahmen der Bildbearbeitung können zudem einzelne unwesentliche, bewegliche Gegenstände entfernt worden sein.

Diese Bearbeitungen dienen der optischen Aufbereitung und sollen die wesentlichen baulichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verändern.

Darstellungen, die über eine gewöhnliche Bildoptimierung hinausgehen und einen wesentlich veränderten oder beispielhaft gestalteten Objektzustand zeigen, werden gesondert gekennzeichnet.

Digitale Visualisierungen sowie beispielhafte Möblierungen und Gestaltungselemente können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen. Ob dargestellte Ausstattungsgegenstände Bestandteil des Kauf- oder Mietgegenstandes sind, richtet sich nach den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.

Grundrisse und Raumdarstellungen:
Die dargestellten Grundrisse können auf Grundlage vorhandener Pläne digital beziehungsweise KI-gestützt grafisch aufbereitet oder visualisiert worden sein.

Möblierungen, Einrichtungsvorschläge und Gestaltungselemente dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte und stellen keine verbindlichen Ausstattungszusagen dar.

Grafisch aufbereitete oder möblierte Grundrisse sind nicht zur verbindlichen Maßentnahme geeignet. Maßgeblich für die tatsächliche Raumaufteilung und Flächen sind die vorhandenen Originalunterlagen, die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

Sonstiges

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?

Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.

Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.

Auch wenn Sie aktuell lediglich über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?
Auch über Ihre persönliche Empfehlung freuen wir uns sehr. Diskretion und ein vertrauensvoller Umgang sind für uns selbstverständlich.

MILLER REAL ESTATE GROUP
Immobilienvermittlung mit Anspruch – persönlich, hochwertig und zuverlässig.

AGB

Für die Maklerleistungen der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt beziehungsweise zugänglich gemacht. Ihre Einbeziehung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 305 BGB.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ihre Ansprechpartnerin

MILLER REAL ESTATE GROUP
Frau Marina Miller

Steinheilstraße 14
85053 Ingolstadt
Telefon: +49 162 74 61 377
Büro: +49 841 96 77 07 15


Objekt-Adresse

DE-85122 Hitzhofen
Eichstätt
Bayern
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