Hitzhofen:
Exklusives Baugrundstück in Hitzhofen-Hofstetten – Großzügigkeit, die Raum für Ihre Zukunft schafft!
Objekt-Nr.: KGS-MM-357

MILLER REAL ESTATE GROUP

Grundstück ca.:
576 m²
Preis:
241.920 €
Ein Grundstück für Menschen mit höchsten Ansprüchen – mehr Freiraum, mehr Möglichkeiten, mehr Lebensqualität!
Ein außergewöhnliches Zuhause beginnt mit einem außergewöhnlichen Grundstück. Mit diesem ca. 576 m² großen Baugrundstück eröffnet sich Ihnen die seltene Gelegenheit, Ihren Wohntraum in einem der attraktivsten Neubaugebiete der Region zu verwirklichen. Eingebettet in ein modernes, familienfreundliches Wohnumfeld vereint dieses Grundstück Großzügigkeit, Lebensqualität und langfristige Wertbeständigkeit auf besonders harmonische Weise.
Als eine der großzügigeren Parzellen innerhalb des Baugebietes genießen Sie hier den Freiraum, den sich viele Bauherren wünschen. Ob ein repräsentatives Einfamilienhaus mit großzügigem Wohnkonzept, eine stilvolle Stadtvilla oder ein architektonisch individuell geplantes Zuhause – dieses Grundstück bietet Ihnen beste Voraussetzungen, Ihre persönlichen Wohnideen ohne Kompromisse zu verwirklichen.…
Stellen Sie sich vor, wie Ihre Kinder im eigenen Garten spielen, Freunde auf der sonnigen Terrasse zusammenkommen und Sie jeden Tag die Ruhe und Privatsphäre Ihres neuen Zuhauses genießen. Genau dieses Lebensgefühl macht dieses Grundstück so besonders. Es bietet nicht nur Platz zum Bauen – es schafft Raum für Erinnerungen, gemeinsame Momente und ein Zuhause, das Sie über viele Jahre begleiten wird.
Die Bebauung erfolgt auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans. Mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,60 stehen Ihnen attraktive Möglichkeiten offen, Ihr zukünftiges Zuhause nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Unterschiedliche Dachformen sowie eine moderne Bebauung fügen sich harmonisch in das hochwertige Gesamtbild des neuen Wohngebietes ein.
Es besteht kein Bauzwang. Dadurch genießen Sie maximale Flexibilität und entscheiden selbst, wann Sie Ihr Bauvorhaben realisieren möchten. Gleichzeitig ist das Grundstück kurzfristig bebaubar und bietet Ihnen damit ideale Voraussetzungen – unabhängig davon, ob Sie zeitnah bauen oder Ihre Zukunft langfristig planen möchten.
Dieses Grundstück ist weit mehr als eine Investition in Grund und Boden. Es ist eine Entscheidung für Lebensqualität, Freiraum und eine der gefragtesten Wohnlagen im Landkreis Eichstätt – ein Ort, an dem aus Visionen ein Zuhause entsteht.
Persönliche Betreuung – Weil außergewöhnliche Immobilien außergewöhnlichen Service verdienen!
Der Kauf eines Grundstücks ist eine Entscheidung mit großer Bedeutung. Deshalb begleiten wir Sie mit höchstem Engagement, umfassender Fachkompetenz und einer persönlichen Betreuung, die weit über die klassische Immobilienvermittlung hinausgeht.
Die Miller Real Estate Group steht Ihnen von der ersten Beratung über die Besichtigung und die Bereitstellung sämtlicher Unterlagen bis hin zur notariellen Beurkundung zuverlässig zur Seite. Auch nach dem Kauf bleiben wir Ihr persönlicher Ansprechpartner und unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus.
Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur ein Grundstück zu vermitteln, sondern Ihnen während des gesamten Kaufprozesses Sicherheit, Vertrauen und das gute Gefühl zu geben, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Persönlich, transparent und mit einem Service, der höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.
Nutzungsart: Wohnen
Erschliessung: erschlossen
Bebaubar nach: Bebauung nach Bebauungsplan
Baugenehmigung: ja
Empfohlene Nutzung: Einfamilienhaus
GRZ: 0,40
GFZ: 0,60
Umgebung: Apotheke, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit, Kindergarten, ruhige Gegend, Spielplatz
Provisionspflichtig: ja
Provision: 3,57 %
Soweit im jeweiligen Exposé eine Käuferprovision ausgewiesen ist, ist bei Abschluss eines durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, zustande gekommenen, wirksamen notariellen Kaufvertrages die vereinbarte Maklerprovision in der im jeweiligen Immobilienangebot angegebenen Höhe vom Käufer zu entrichten.
Die Käuferprovision berechnet sich auf Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Provisionsanspruch setzt einen wirksam abgeschlossenen Maklervertrag sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des § 652 BGB voraus. Die Maklerprovision ist grundsätzlich mit wirksamem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem unter aufschiebender Bedingung geschlossenen Kaufvertrag kann die Provision gemäß § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB erst nach Eintritt der vereinbarten Bedingung verlangt werden.
Für die Vermittlung unbebauter Grundstücke besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gemäß §§ 656c und 656d BGB. Eine etwaige Verkäuferprovision richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung.
Maßgeblich für die Provisionspflicht sind die jeweils wirksam abgeschlossenen Maklervereinbarungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Hinweise zu Objektangaben, Bilddarstellungen und Grundrissen.
Objektangaben und Haftung:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu Flächen, Baujahr, Ausstattung, energetischen Eigenschaften, Grundrissen und sonstigen Objektmerkmalen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Informationen der Eigentümerseite sowie vorliegenden Objektunterlagen.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, hat diese Informationen mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Eine vollständige eigenständige technische, baurechtliche oder messtechnische Überprüfung sämtlicher Angaben ist damit nicht verbunden, sofern eine solche nicht ausdrücklich angegeben wird.
Gesetzliche Prüfungs-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Objektverhältnisse, die vorhandenen Originalunterlagen sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Das Immobilienangebot ist freibleibend. Zwischenverkauf beziehungsweise Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bilddarstellungen und digitale Bildbearbeitung:
Die verwendeten Immobilienfotografien können hinsichtlich Helligkeit, Belichtung, Farbgebung, Schärfe und Ausrichtung digital beziehungsweise KI-gestützt optimiert worden sein. Im Rahmen der Bildbearbeitung können zudem einzelne unwesentliche, bewegliche Gegenstände entfernt worden sein.
Diese Bearbeitungen dienen der optischen Aufbereitung und sollen die wesentlichen baulichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verändern.
Darstellungen, die über eine gewöhnliche Bildoptimierung hinausgehen und einen wesentlich veränderten oder beispielhaft gestalteten Objektzustand zeigen, werden gesondert gekennzeichnet.
Digitale Visualisierungen sowie beispielhafte Möblierungen und Gestaltungselemente können vom tatsächlichen Objektzustand abweichen. Ob dargestellte Ausstattungsgegenstände Bestandteil des Kauf- oder Mietgegenstandes sind, richtet sich nach den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Grundrisse und Raumdarstellungen:
Die dargestellten Grundrisse können auf Grundlage vorhandener Pläne digital beziehungsweise KI-gestützt grafisch aufbereitet oder visualisiert worden sein.
Möblierungen, Einrichtungsvorschläge und Gestaltungselemente dienen ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte und stellen keine verbindlichen Ausstattungszusagen dar.
Grafisch aufbereitete oder möblierte Grundrisse sind nicht zur verbindlichen Maßentnahme geeignet. Maßgeblich für die tatsächliche Raumaufteilung und Flächen sind die vorhandenen Originalunterlagen, die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?
Eine erfolgreiche Immobilienvermittlung beginnt mit Vertrauen, Erfahrung und einer Vermarktungsstrategie, die individuell auf die Immobilie und ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Die MILLER REAL ESTATE GROUP begleitet Eigentümer persönlich und professionell – von der fundierten Einschätzung der Immobilie über eine hochwertige Präsentation und zielgerichtete Vermarktung bis hin zur erfolgreichen Vertragsabwicklung.
Auch wenn Sie aktuell lediglich über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?
Auch über Ihre persönliche Empfehlung freuen wir uns sehr. Diskretion und ein vertrauensvoller Umgang sind für uns selbstverständlich.
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Immobilienvermittlung mit Anspruch – persönlich, hochwertig und zuverlässig.
Für die Maklerleistungen der MILLER REAL ESTATE GROUP – Marina Miller, selbstständige Immobilienmaklerin, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit diese wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Abschluss eines Maklervertrages zur Verfügung gestellt beziehungsweise zugänglich gemacht. Ihre Einbeziehung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 305 BGB.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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